Klinikum Bielefeld lockert Besuchsregelung

Ab Mittwoch, dem 20. Mai ermöglicht das Klinikum Bielefeld an seinen drei Standorten in Bielefeld Mitte, Bielefeld Rosenhöhe und Halle/Westf. nach weiterhin strengen Vorgaben Besuche für Patient*innen. Oberste Priorität hat nach wie vor der Schutz der Patient*innen und Mitarbeiter*innen des Klinikums vor einer Ansteckung mit COVID-19.
So sieht die Regelung aus:
Ab dem 3. Behandlungstag im Krankenhaus in der Zeit von 15 Uhr bis 19 Uhr dürfen Patient*innen Besuch von einer ausgewählten Person für maximal eine Stunde erhalten. Ausnahmen bestehen nach wie vor bei schwer kranken Patient*innen und bei psychischen Notfallsituationen. Kinder unter 10 Jahren dürfen vorerst nicht als Besucher ins Krankenhaus.
Eine Besuchserlaubnis erhalten nur diejenigen Personen, die von den Patient*innen bei der Aufnahme benannt worden sind. Pro Patient*in kann lediglich ein(e) Besucher*in genannt werden.
Die Besucher*innen werden einem Kurz-Screening unterzogen, es gilt an allen Standorten die Pflicht für Besucher*innen, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. In den Zimmern der Patient*innen ist ein(e) Besucher*in pro Patient*in zur gleichen Zeit möglich. Es gilt die allgemein gültige Abstandsregel von 1,50m.
Das Kurz-Screening-Formular können Sie sich bereits im Vorfeld hier herunterladen und ausfüllen. Ihr Besuch kann dann schneller beginnen, wenn Sie im Klinikum ankommen.
Hier können Sie sich die Hygiene- und Besuchsregeln herunterladen.