Gleichstellungsbeauftragte

Die Gleichstellungsbeauftragte unterstützt die Umsetzung des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern (Landesgleichstellungsgesetz NRW) im Klinikum. Beschäftigte, die sich in ihrem Arbeitsumfeld benachteiligt fühlen, können sich direkt an die Gleichstellungsbeauftragte wenden.

Aufgaben und Ziele

  • Umsetzung einer geschlechtergerechten Personalpolitik
  • Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie (Betreuung von Kindern, Pflege von Angehörigen)
  • Entwicklung von Maßnahmen gegen Benachteiligung, Diskriminierung und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz.

Die Gleichstellungsbeauftragte ist direkt der Geschäftsführung unterstellt.